Grundsätzlich besteht auf jedem Bild ein Urheberrecht dessen Einwilligung für die Verwendung vorliegen muss.
Dem Verwender des Bildes entsteht ein Nutzen, sei es für Werbezwecke oder zur Illustration eines redaktionellen Beitrages. Die Einwilligung des Urhebers zur Verwendung des Bildes wird damit gegeben wenn ein Bild gekauft wird da der Fotograf durch den Verkauf seine Einwilligung für die Verwendung seines Bildes gibt.
Alle Bilder die bei PicPark.com unter der Rubrik “Royalty Free“ angeboten werden dürfen somit für kommerzielle Zwecke wie Werbung und Webdesign oder redaktionelle Zwecke wie Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften und Publikationen verwendet werden wenn diese gekauft werden.
Für die Verwendung von Produkten wie Postkarten, Tassen, T-Shirt usw. ist eine “Right-Managed“ Lizenz erforderlich. Der Unterschied besteht darin, dass das Bild nicht nur eine unterstützende Wirkung auf die Werbebotschaft oder redaktionellen Beitrag hat sondern ein wesentlicher Bestandteil oder sogar Hautbestandteil eines Produktes ist.
Ein Kalender wird grundsätzlich gekauft um das Datum abzulesen. Wenn ein Jahreskalender mit Pferdebildern geschmückt ist entscheidet sich ein Kunde für den Pferdekalender auf Grund der Pferde und wählt nicht den Katzenkalender. Der Kauf wurde also auf Grund der Pferdebilder getätigt und ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Produktes. Der Kalender ist somit nicht mehr Hauptgrund für den Kauf. Der Künstler/Fotograf ist somit anders zu entschädigen da der Verwender mit dem Bild das Geschäft macht und der Kalender lediglich einen Nebennutzen darstellt.
Hinweis: Der nachstehend Text ist als Richtlinie zu verstehen und kann nicht als Gesetzesabschrift verstanden werden. Zudem ist zu Beachten, dass gewisse länderspezifische Abweichungen bestehen. Auf alle Fälle sind die Gesetze des jeweiligen Landes massgebend in dem ein Bild entstanden ist oder veröffentlicht wird.
1. Gebäude / Objekte
Erlaubt ohne Zustimmung des Eigentümers
Aussenaufnahmen von Gebäuden und Objekte wie Brunnen, Kunstwerke oder Plastiken die vom öffentlichen Grund aus gemacht wurden. Dabei dürfen keine speziellen Hilfsmittel wie Leitern, Podeste oder Teleobjektive eingesetzt werden. Das Bild muss das wiedergeben wie es eine Person vom Bürgersteig aus sehen kann.
Erlaubt nur mit Zustimmung des Eigentümers
Aufnahmen innerhalb eines Gebäudes, dazu gehören auch Veranstaltungen wie Konzerte, Messen, Sportanlass usw. Für eine Aufnahme der Innenansicht eines Gebäudes muss in der Regel Privatgrund betreten werden, dem zufolge erfolgt die Aufnahme nicht vom öffentlichen Grund aus und es ist eine Erlaubnis erforderlich. Dazu gehört auch ein Innenhof eines Gebäudes. Für solche Aufnahmen ist es notwendig einen Property-Release-Vertrag zu besitzen welcher die Erlaubnis erteilt.
Hierzu gehören auch die Innenansicht von einem Bahnhof, Flughafen, Krankenhaus usw. Ein Bahnhof wird zwar öffentlich genutzt, ist jedoch meistens Privatgrund und der Eigentümer hat zudem ein Hausrecht.
Fotos von nicht dauerhaften Kunstwerken dürfen nur mit Zustimmung des Künstlers/Eigentümers verwendet werden.
Beispiel: verhüllter Reichstag von Christo.
2. Personen
Generell ist zu bemerken, dass jede Person das Recht an seiner eigenen Person hat und sich auf dies Recht berufen kann.
Erlaubt ohne Zustimmung der Person
Absolute Zeitpersonen die im öffentlichen Leben stehen (Politiker, Sportler, Schauspieler) wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme einer öffentlichen Tätigkeit nachgehen.
Die Bilder dürfen dabei lediglich redaktionell und nicht für Werbezwecke verwendet werden.
Werden die Personen bei der Ausübung einer privaten Handlung fotografiert, also z.B. beim einkaufen oder beim baden an einem öffentlichen Strand, ist dies ohne Zustimmung der Person nicht gestattet.
Erscheint eine Person als Beiwerk zu einem Landschaftsbild oder einer Örtlichkeit wie einem öffentlichen Platz oder vor einem Gebäude ist hierfür keine Erlaubnis der Person erforderlich. Dabei gilt es zu Beachten, dass die abgelichteten Person weder den Hauptbestandteil des Bildes ausmacht noch speziell herausgehoben wird.
Erlaubt nur mit Zustimmung der Person
Aufnahmen von Personen die kommerziell eingesetzt werden. Dafür ist ein so genannter “Model-Release“-Vertrag notwendig worin die abgebildete Person die Einwilligung für die Veröffentlichung der Bilder für Werbezwecke gestattet. Ist die abgelichtete Person unter 18 Jahren, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Dabei ist zu beachten, dass selbst beim vorhanden sein einer Einwilligung gewisse Regeln beachtet werden müssen. Wenn z.B. für eine politische Partei, religiöse Institution oder wenig schmeichelhafte Handlung (Bordellbesuch, Aufruf zu einer Demonstration u.s.w.) geworben wird ist dafür eine spezielle Einwilligung erforderlich, da die Person mit einer Einstellung in Verbindung gebracht werden kann und dies nicht unbedingt erwünscht sein kann.
3. Gegenstände/Produkte
Ohne Zustimmung sind Fotos für kommerzielle Zwecke nicht gestattet die nachstehende Objekte enthalten:
- Markenlogos (z.B. Bierflasche mit Logo/Schriftzug)
- Produkte mit einem Designschutz (Colaflasche, Figuren)
- Comicfiguren
Möchte mit Markenprodukten geworben werden ist ein “Porperty-Release“-Vertrag erforderlich worin der Eigentümer der Marke/Design die Einwilligung bestätigt.
Bilder mit Markenprodukten dürfen jedoch redaktionell verwendet werden um eine Beitrag zu illustrieren.
Das Urheberrechtgesetzt gestattet auch nachstehende Handlungen nicht:
- Bild von Bild (z.B. Foto von Mona Lisa)
- Dokumente abfotografieren ohne dabei ein neues Kunstwerk zu schaffen
- eigene Urhebervermerke